Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

11.10.2022

Die Bundesregierung hat kurzfristig die Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung rückwirkend zu deren Inkrafttreten am 9. August 2022 beschlossen. Die entsprechende Aufhebungsverordnung wurde am 3. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gasbeschaffungsumlage ist damit entfallen.

Energieversorger haben aber die Verpflichtung, ihre Kunden unter Einhaltung entsprechender Fristen vor einer Preisanpassung über alle Details zu informieren. Auch wir haben an unsere Kunden bereits entsprechende Schreiben versendet. Da der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten ist.

Selbstverständlich halten wir uns bei der Umsetzung solcher Regelungen an die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle Kostenbestandteile bei unseren Preisgestaltungen berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie steigen oder fallen. Das gilt natürlich auch für die Gasbeschaffungsumlage. Deshalb müssen Sie auch nicht aktiv werden, wir werden den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage entsprechend berücksichtigen und uns an die geltenden gesetzlichen Vorgaben halten.

Wir werden Ihnen im November ein aktualisiertes Schreiben über die geänderten Preisbestandteile zur Verfügung stellen. Gleichzeitig werden wir Sie über die Entwicklung der Gaspreisbestandteile für das Jahr 2023 informieren.

 

Weitere Informationen:

  • Zustimmung des Bundesrats zur befristeten Umsatzsteuersenkung bei Gas- und Wärmelieferungen: Die angekündigte Gesetzesänderung zur temporären Senkung der Umsatzsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen von 19 auf 7 Prozent befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 hat am 07.10.2022 die notwendige Zustimmung des Bundesrats erhalten. Der Bundestag hatte bereits am 30. September 2022 die Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen beschlossen und die geplante Steuersatzsenkung auf Lieferungen von Wärme über das Wärmenetz ausgedehnt. Im nächsten Schritt folgen noch die Gegenzeichnung des Bundespräsidenten und die notwendige Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Mit der aktuell noch ausstehenden Verkündigung im Bundesanzeiger tritt das Gesetz rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

  • Vorstellung des Konzepts zur Gaspreisbremse der Gaskommission: Die Bundesregierung stellt eine Gaspreisbremse in Aussicht. Eine Expertenkommission hat ausgearbeitet, wie das gelingen könnte.
    Die Expertenkommission schlägt nach intensiven Beratungen eine Lösung in zwei Stufen vor:
    • In einem ersten Schritt soll der Staat im Dezember einmalig die Abschlagszahlung der Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. Diese einmalige Übernahme der Abschlagszahlung entspricht der Höhe der Abschlagszahlung, die im September 2022 angesetzt war.
    • In einem zweiten Schritt soll für Haushalte und kleinere Unternehmen ab Frühjahr 2023 bis mindestens Ende April 2024 eine Preisbremse für ein bestimmtes Kontingent an Gas- und Wärmeverbrauch eingeführt werden.
      So soll ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12,00 ct/kWh vor. Oberhalb dieses Kontingents sollen Marktpreise gelten. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen. "Der erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn der tatsächliche Verbrauch in der Jahresendabrechnung von der angenommenen Menge abweicht", heißt es in dem Bericht.
      Für Fernwärmekunden soll eine Wärmepreisbremse kommen. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,50 ct/kWh Fernwärme geben, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.

Zwei sehr kalte Monate (Januar und Februar) werden dem Konzept zufolge nicht abgefedert. Die Übernahme der Dezember Abschläge soll als finanzielle Brücke dienen, bis die zweite Stufe des Konzepts in Kraft tritt.
Allerdings müssen zu diesem Konzept erst noch weitere Details aus der Politik folgen. Selbstverständlich werden wir dann auch diese Regelungen entsprechend umsetzen.