Erdgas - Krisenvorsorge

 

Die sichere Versorgung mit Gas

Die Stadtwerke Kulmbach als Gasnetzbetreiber versorgen ihre Kunden zuverlässig mit Gas in Kulmbach/Katschenreuth und Leuchau. Damit das Gas zuverlässig zu Ihnen kommt, planen und betreiben wir dafür das benötigte Leitungsnetz - 24 Stunden und 365 Tage im Jahr.

Wir möchten, dass dies so bleibt. Was aber, wenn es zu einer Gasmangellage kommt?

Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Nach § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Gasnetzbetreiber im Fall einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungs-systems berechtigt, aber auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung oder Störung zu beheben.  Die genaue Vorgehens- und Handlungsweise im Falle einer Gaskrise sind im Handlungsleitfaden des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) konkretisiert (siehe Link). Der Leitfaden beschreibt in erster Linie prozessuale Abläufe, damit verbundene Informationspflichten und Kommunikationswege. So sollen Maßnahmen nach § 16 und § 16a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) optimal umgesetzt werden. Zur Behebung einer Krise ist ein stufenweises Vorgehen vorgeschrieben.

Dabei kann es beispielsweise zu folgenden Maßnahmen kommen:

 

Maßnahmen nach §16 Abs 2. EnWG

a) Kürzung von nicht geschützten Letztverbrauchern (leistungsgemessene Industrie- und Gewerbekunden)

b) Kürzung von geschützten Letztverbrauchern (z.B. Haushalte und soziale Einrichtungen)

Je früher wir unsere leistungsgemessenen Industrie- und Gewerbekunden (Kunden mit über 500 kW Bezugsleistung oder über 1 Mio. kWh/a) im Fall eines Versorgungsengpasses informieren können, desto besser wird es diesen möglich sein, ihren Betrieb kontrolliert auf eine etwaig notwendige Reduktion des Erdgasbezugs einzustellen. Darüber hinaus ist es uns ein wichtiges Anliegen, mögliche wirtschaftliche Schäden nach Möglichkeit zu minimieren beziehungsweise zu vermeiden.

Hierzu bitte wir Sie um eine regelmäßige Mitteilung von Kontaktdaten unter denen wir Sie im Notfall/ Krisenfall erreichen können (Telefonnummer Festnetz und Mobil, Fax-Nummer, E-Mailadresse). Teilen Sie uns bitte auch mit, ob bei Ihnen eine 24/7 (24 Stunden an 7 Tagen) Erreichbarkeit unter der Kontakttelefonnummer gegeben ist.

Weiterhin bitten wir Sie um folgende Angaben:

o   Leistungswert in kWh/h auf die in Ihrem Unternehmen die Bezugsleistung im Krisenfall innerhalb von 2 bzw. 6 Stunden reduziert werden kann.

o   Angabe der minimal notwendigen Gasbezugsleistung zur Vermeidung von Anlagenschäden.

o   Reaktionszeit für eine vollständige Einstellung des Gasbezuges.

Gas ist und bleibt ein sicherer und umweltschonender Energieträger. Seit vielen Jahrzehnten haben wir in Deutschland eine zuverlässige und leistungsfähige Gasversorgung. Deutschland bezieht Gas kontinuierlich aus zahlreichen unterschiedlichen Lieferländern und ist Drehscheibe für den europäischen Gastransport.

 

o        Gasnetzkarte Deutschland

o        Gasnetzkarte Europa

o        Informationsflyer des BDEW

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtwerke Kulmbach

Ansprechpartner Herr Voß (Tel. 09221/9042-10)