Einsparpotenziale und Verbrauchsvergleich nach §9 EnSikuMaV

30.09.2022

Seit dem 1. September 2022 gelten eine Reihe neuer Vorschriften, um Energie einzusparen - auch, um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden. Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus. Deshalb hat die Bundesregierung die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV verabschiedet. Nach § 9 gilt für uns als Gas- und Wärmelieferant eine Informationspflicht gegenüber unseren Kunden. Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass der Energieverbrauch bei Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad um 6 Prozent sinkt. Zudem legt er, so die Begründung der Verordnung, einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zugrunde.Hinweis: Es wird der Grundversorgungstarif (Wärmepreis) zum 1. September 2022 für das Netzgebiet der Stadtwerke Kulmbach zugrunde gelegt.

GAS
Berechnungsbeispiel für verschiedene Wohnungsgrößen:

40 m² Wohnfläche
Eine Wohnung mit 40 m² Wohnfläche (siehe Mietvertrag) hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 6.600 kWh pro Jahr. Für Ihr Netzgebiet galt am 1. September 2022 ein Grundversorgungspreis für Erdgas (Wärmepreis) von 15,03 ct/kWh. Daraus ergeben sich jährliche Gasverbrauchskosten 991,98 Euro/Jahr zzgl. Grundgebühr in Höhe von 82,72 Euro/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 396 kWh und einer Einsparung von 59,52 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Ab dem 01.11.2022 erhöht sich der Grundversorgungspreis für Erdgas (Wärmepreis) auf 19,16 ct/kWh. Daraus ergeben sich jährliche Gasverbrauchskosten 1.264,56 Euro/Jahr zzgl. Grundgebühr in Höhe von 82,72 Euro/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 396 kWh und einer Einsparung von 75,87 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

60 m² Wohnfläche
Eine Wohnung mit 60 m² Wohnfläche (siehe Mietvertrag) hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 9.900 kWh pro Jahr. Für Ihr Netzgebiet galt am 1. September 2022 ein Grundversorgungspreis für Erdgas (Wärmepreis) von 15,03 ct/kWh. Daraus ergeben sich jährliche Gasverbrauchskosten 1.487,97 Euro/Jahr zzgl. Grundgebühr in Höhe von 82,72 Euro/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Vorgaben der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 594 kWh und einer Einsparung von 89,28 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Ab dem 01.11.2022 erhöht sich der Grundversorgungspreis für Erdgas (Wärmepreis) auf 19,16 ct/kWh. Daraus ergeben sich jährliche Gasverbrauchskosten 1.896,84 Euro/Jahr zzgl. Grundgebühr in Höhe von 82,72 Euro/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 594 kWh und einer Einsparung von 113,81 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

150 m² Wohnfläche
Eine Wohnung mit 150 m² Wohnfläche (siehe Mietvertrag) hat einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 24.750 kWh pro Jahr. Für Ihr Netzgebiet galt am 1. September 2022 ein Grundversorgungspreis für Erdgas (Wärmepreis) von 15,03 ct/kWh. Daraus ergeben sich jährliche Gasverbrauchskosten 3.719,93 Euro/Jahr zzgl. Grundgebühr in Höhe von 82,72 Euro/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Vorgaben der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.485 kWh und einer Einsparung von 223,20 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Ab dem 01.11.2022 erhöht sich der Grundversorgungspreis für Erdgas (Wärmepreis) auf 19,16 ct/kWh. Daraus ergeben sich jährliche Gasverbrauchskosten 4.742,10 Euro/Jahr zzgl. Grundgebühr in Höhe von 82,72 Euro/Jahr. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.485 kWh und einer Einsparung von 284,53 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Die vorstehenden Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7 % und sind kaufmännisch gerundet. Ändert sich der Steuersatz, so ändern sich die Bruttopreise entsprechend. Die Angaben dienen nur zur Orientierung in Bezug auf die allgemeine Preisentwicklung. Die tatsächlichen Verbräuche und Kosten können hiervon erheblich abweichen. Für eine individuelle Einzelfallbetrachtung sollte die Jahresabrechnung 2021 herangezogen werden. Gerne berechnen wir Ihnen auch Ihr individuelles Einsparpotential bei einer Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!

FERNWÄRME
Berechnungsbeispiel für verschiedene Wohnungsgrößen:

40 m² Wohnfläche
Eine Wohnung mit 40 m² Wohnfläche (siehe Mietvertrag) hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 6.600 kWh pro Jahr. Für Ihr Netzgebiet galt am 1. September 2022 ein Arbeitspreis für Fernwärme von 10,21 ct/kWh. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 396 kWh und einer Einsparung von 40,43 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Ab dem 01.10.2022 erhöht sich der Arbeitspreis für Fernwärme auf 11,37 ct/kWh. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 396 kWh und einer Einsparung von 45,03 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

60 m² Wohnfläche
Eine Wohnung mit 60 m² Wohnfläche (siehe Mietvertrag) hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 9.900 kWh pro Jahr. Für Ihr Netzgebiet galt am 1. September 2022 ein Arbeitspreis für Fernwärme von 10,21 ct/kWh. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Vorgaben der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 594 kWh und einer Einsparung von 60,65 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Ab dem 01.10.2022 erhöht sich der Arbeitspreis für Fernwärme auf 11,37 ct/kWh. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 594 kWh und einer Einsparung von 67,54 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

150 m² Wohnfläche
Eine Wohnung mit 150 m² Wohnfläche (siehe Mietvertrag) hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 24.750 kWh pro Jahr. Für Ihr Netzgebiet galt am 1. September 2022 ein Arbeitspreis für Fernwärme von 10,21 ct/kWh. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Vorgaben der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.485 kWh und einer Einsparung von 151,62 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.
Ab dem 01.10.2022 erhöht sich der Arbeitspreis für Fernwärme auf 11,37 ct/kWh. Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.485 kWh und einer Einsparung von 168,84 Euro in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

Die vorstehenden Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 7 % und sind kaufmännisch gerundet. Ändert sich der Steuersatz, so ändern sich die Bruttopreise entsprechend. Die Angaben dienen nur zur Orientierung in Bezug auf die allgemeine Preisentwicklung. Die tatsächlichen Verbräuche und Kosten können hiervon erheblich abweichen. Für eine individuelle Einzelfallbetrachtung sollte die Jahresabrechnung 2021 herangezogen werden. Gerne berechnen wir Ihnen auch Ihr individuelles Einsparpotential bei einer Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Darüber hinaus unterstützen wir Sie beim Energiesparen mit unseren Hinweisen, die Sie ebenfalls auf unserer Internetseite finden: www.stadtwerke-kulmbach.de/energiespartipps oder unter www.ganz-einfach-energiesparen.de