Preise der Grund- und Ersatzversorgung bleiben stabil

06.11.2025

Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung bleiben zum 1. Januar 2026 unverändert. Alle Kundinnen und Kunden in diesem Tarif erhalten daher kein gesondertes Preisinformationsschreiben, wie es sonst üblich ist.

Es ändern sich lediglich einzelne Preisbestandteile:

  • Die Gasspeicherumlage entfällt zum 1. Januar 2026. Diese Abschaffung wirkt sich positiv auf den Gaspreis aus und bedeutet eine direkte finanzielle Entlastung.
  • Gleichzeitig steigen jedoch die Kosten für Beschaffung und Lieferung sowie die Entgelte für die Konvertierungsumlage und den Erwerb von Emissionszertifikaten gemäß BEHG (CO2-Preis).

Die Änderungen gleichen sich in Summe aus, sodass sich der Gesamtgaspreis in der Grund- und Ersatzversorgung nicht verändert.

Für die Kundinnen und Kunden ist keine Aktion erforderlich, der Vertrag läuft zu den bisherigen Konditionen weiter.

Eine genaue Aufstellung der Preise und Preisbestandteile finden Sie hier.

Bei allen Fragen rund um Ihre Energieversorgung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.